Kampf den Laubbläsern um 7 Uhr morgens: Eine Durchführungsverordnung zum Immissionsschutzgesetz besagt, dass Laubbläser (und -sauger) in Wohngebieten nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen, siehe http://bit.ly/O0cqnL Das gilt natürlich auch für unser Waldstraßenviertel. Ein erster Erfolg konnte bereits verbucht werden: Ein Hausmeister stellte in einem Hinterhof der Waldstraße kurz nach 7 das Laubblasen ein, nachdem man ihn mit der Verordnung konfrontierte.