Kampf den Laubbläsern!

Kampf den Laubbläsern um 7 Uhr morgens: Eine Durchführungsverordnung zum Immissionsschutzgesetz besagt, dass Laubbläser (und -sauger) in Wohngebieten nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen, siehe http://bit.ly/O0cqnL Das gilt natürlich auch für unser Waldstraßenviertel. Ein erster Erfolg konnte bereits verbucht werden: Ein Hausmeister stellte in einem Hinterhof der Waldstraße kurz nach 7 das Laubblasen ein, nachdem man ihn mit der Verordnung konfrontierte.

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